Mitarbeiterkapitalbeteiligung·Belegschaftsinitiativen
Drohende oder endgültige Schließung eines Unternehmens müssen heute nicht unbedingt das endgültige "Aus" für einen Betrieb bedeuten. Besonders in Krisenzeiten versperren die negativen Bezeichnungen wie Pleite oder Insolvenz den Blick auf die Chancen eines Neuanfangs oder der Weiterführung unter neuen Bedingungen.
Statement Prof. Dr. Klaus Kost
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Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und Belegschaftsinitiativen
Befindet sich ein Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sollen (Teil-) Bereiche geschlossen oder ausgegründet werden, besteht die Möglichkeit der Gründung von „Belegschaftsinitiativen“. Diese haben sich die Übernahme bzw. Weiterführung der Unternehmung oder des betreffenden Teils der Unternehmung in Eigenregie zum Ziel gesetzt.
Belegschaftsinitiativen bzw. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind dann gegeben, wenn Arbeitnehmer initiativ werden, um den von Stilllegung bedrohten Betrieb oder bereits stillgelegten Betrieb vollständig oder teilweise fortzuführen und beabsichtigen, sich an der Fortführungsgesellschaft zu beteiligen und unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.
Grundsätzlich können die Kosten für eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen und Beratern für solche betriebliche Maßnahmen erbracht werden, gefördert werden. Der Zuschuss im Rahmen der Erstberatung deckt in NRW derzeit 80 % der Kosten ab und orientiert sich am RWP Programm für nicht investive Unternehmeraktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
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